Was tun nach einem Verkehrsunfall — Ratgeber Schritt für Schritt
Ein Unfall ist stressig, und man verliert leicht den Überblick. Dieser Ratgeber bringt die Reihenfolge klar auf den Punkt: was sofort zu tun ist, wann du die Polizei rufst, wie du den Schaden meldest und welche Rechte du hast.
1. Direkt nach dem Unfall — Sicherheit zuerst
- Halte an, schalte die Warnblinkanlage ein und zieh die Warnweste an.
- Stell das Warndreieck in ausreichendem Abstand hinter dem Fahrzeug auf.
- Gibt es Verletzte, ruf sofort 112 und bewege Verletzte nicht, außer es droht Gefahr.
- Wenn es möglich ist und es weder Verletzte noch Streit gibt, fahrt die Fahrzeuge von der Fahrbahn, um den Verkehr nicht zu behindern — fotografiere aber vorher den vorgefundenen Zustand.
2. Polizei oder Europäischer Unfallbericht?
Nicht jeder Unfall braucht die Polizei. Ruf die Polizei unbedingt, wenn:
- es Verletzte oder Getötete gibt,
- der Schaden groß ist oder öffentliches bzw. fremdes Eigentum beschädigt wurde,
- es Streit über die Schuldfrage gibt oder die Gegenseite nicht mitwirkt,
- jemand Unfallflucht begangen hat,
- du vermutest, die Gegenseite steht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Bei geringem Sachschaden und wenn sich beide Seiten über den Hergang einig sind, genügt der Europäische Unfallbericht — die Polizei muss dann nicht kommen.
3. Wie man den Europäischen Unfallbericht ausfüllt
- Es wird ein Formular für beide Seiten ausgefüllt; jede behält ihre Ausfertigung.
- Trag die Angaben zu Fahrern, Fahrzeugen, Versicherungspolicen und zum genauen Hergang ein.
- Zeichne eine Skizze der Fahrzeugpositionen und markiere die Fahrtrichtung.
- Beide Seiten unterschreiben. Die Unterschrift ist kein Schuldanerkenntnis, sondern die Bestätigung der Sachverhaltsbeschreibung.
- Erkenne die Schuld nicht mündlich an und vereinbare keine Barzahlung — die Schuldfrage klärt die Versicherung.
4. Fotos und Beweise
Gute Fotos lösen später Streitigkeiten. Fotografiere:
- eine Übersicht der gesamten Unfallstelle und die Fahrzeugposition vor dem Wegfahren,
- die Schäden aus der Nähe (an beiden Fahrzeugen),
- Kennzeichen, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen,
- die Daten der Gegenseite (Fahrzeugschein, Police) und, falls vorhanden, die Kontaktdaten von Zeugen.
5. Schadenmeldung bei der Versicherung
Melde den Schaden unverzüglich (in der Regel innerhalb weniger Tage). Wem du meldest, hängt von der Schuldfrage ab:
- Du bist nicht schuld → der Schaden läuft über die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers.
- Du bist schuld oder der Verursacher ist unbekannt (Vandalismus, Steinschlag) → nutze deine Kaskoversicherung, falls vorhanden.
Für die Meldung brauchst du meist den Unfallbericht oder das Polizeiprotokoll, Fotos sowie Fahrzeug- und Policendaten. Claimo hilft dir, nichts zu vergessen und alles an einem Ort zu haben.
6. Begutachtung und Reparatur
Die Versicherung schickt einen Gutachter, der die Schäden dokumentiert (vor Ort oder in der Werkstatt). Nach der Begutachtung wird die Reparatur in einer autorisierten Werkstatt freigegeben. Manchmal werden beim Zerlegen weitere Schäden gefunden und eine Nachbesichtigung angefordert — das ist normal und verlängert die Bearbeitung.
7. Wie lange dauert das Polizeiprotokoll?
War die Polizei vor Ort, dauert das Protokoll in der Regel 15–30 Tage. Es ist oft entscheidend für die Auszahlung — leite es deshalb sofort an die Versicherung weiter, sobald du es hast.
8. Deine Rechte: Ersatzfahrzeug und Entschädigung
- Ein Ersatzfahrzeug zahlt die Versicherung des Unfallverursachers, in der Regel aber bis zu 6 Tage und nur solange das Auto in Reparatur ist.
- Eine längere Anmietung darüber hinaus zahlst du meist zuerst selbst und forderst den Betrag dann per Zivilklage zurück.
- Die Wertminderung (das Auto ist nach der Reparatur weniger wert) wird nicht automatisch erstattet — sie wird per Klage gegen die Versicherung des Unfallverursachers durchgesetzt.
9. Totalschaden und GAP-Versicherung
Übersteigen die Reparaturkosten den Fahrzeugwert, liegt ein Totalschaden vor. Die Versicherung zahlt dann den Marktwert des Fahrzeugs aus (abzüglich Restwert). Beim Leasing tilgt die Auszahlung zuerst die Restschuld; die Differenz bis zum Anschaffungswert deckt die GAP-Versicherung, falls du eine hast.
10. Fahrzeugdiebstahl
Melde einen Diebstahl sofort der Polizei und der Kaskoversicherung und gib alle Schlüssel und den Fahrzeugschein ab. Es folgt eine Wartezeit (~30 Tage) bis zur Auszahlung; ausgezahlt wird der Marktwert, beim Leasing deckt GAP die Differenz.
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Claimo-Demo testenHäufige Fragen
Muss ich bei jedem Unfall die Polizei rufen?
Nein. Bei geringem Sachschaden ohne Verletzte und ohne Streit genügt der Europäische Unfallbericht. Die Polizei rufst du bei Verletzten, großem Schaden, Streit über die Schuldfrage oder Unfallflucht.
Wie viel Zeit habe ich für die Schadenmeldung?
Der Schaden ist unverzüglich zu melden, in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Unfall. Je früher du meldest, desto schneller startet die Bearbeitung.
Zahlt die Versicherung ein Ersatzfahrzeug?
Ja, die Versicherung des Unfallverursachers deckt ein Ersatzfahrzeug, meist aber bis zu 6 Tage und nur solange das Fahrzeug in Reparatur ist. Eine längere Anmietung wird per Klage geltend gemacht.
Was ist eine GAP-Versicherung?
GAP deckt die Differenz zwischen der Auszahlung der Versicherung (Marktwert) und der Restschuld bzw. dem Anschaffungswert des Fahrzeugs. Am nützlichsten ist sie bei Totalschaden und Diebstahl, besonders im Leasing.
Wie lange dauert das Polizeiprotokoll?
In der Regel 15–30 Tage. Leite es sofort an die Versicherung weiter, da es für die Auszahlung oft erforderlich ist.
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Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Abläufe und Fristen können je nach Versicherer und Umständen abweichen — wende dich für deinen konkreten Fall an deinen Versicherer oder eine Fachperson.