Europäischen Unfallbericht ausfüllen
Bei kleineren Unfällen ersetzt der Europäische Unfallbericht die Polizei. Füllst du ihn richtig aus, hast du später keinen Ärger mit der Schadenabwicklung. So geht es, Schritt für Schritt.
Wann der Unfallbericht verwendet wird
Der Unfallbericht genügt, wenn es sich um geringen Sachschaden handelt, niemand verletzt ist und sich beide Seiten einig sind, was passiert ist. Dann musst du die Polizei nicht rufen.
Ruf trotzdem die Polizei, wenn es Verletzte gibt, wenn ihr euch über die Schuldfrage nicht einig seid, wenn die Gegenseite geflüchtet ist oder du Alkohol vermutest.
Was du brauchst
- Das Formular des Unfallberichts (du bekommst es mit deiner Police oder bei deinem Versicherer),
- einen Kugelschreiber und deine Ausweisdokumente,
- die Daten der Gegenseite: Fahrzeugschein und Versicherungspolice.
Schritt für Schritt
- Gemeinsame Angaben — Datum, Uhrzeit, Ort, ob es Verletzte gibt, ob es Zeugen gibt.
- Angaben zu Fahrzeug A und B — Versicherungsnehmer, Fahrzeug, Versicherer, Policennummer und Fahrerdaten für jedes Fahrzeug.
- Unfallumstände — kreuze in der Mitte des Formulars die Kästchen an, die auf dein Fahrzeug zutreffen (etwa „stand/parkte“, „wechselte die Fahrspur“). Trag unten die Gesamtzahl der angekreuzten Kästchen ein.
- Skizze — zeichne die Position der Fahrzeuge, die Fahrtrichtung, die Fahrspuren und die Verkehrszeichen.
- Schäden und Bemerkungen — beschreibe die sichtbaren Schäden und etwaige Bemerkungen.
- Unterschriften — beide Seiten unterschreiben, jede behält ihre Ausfertigung.
Häufige Fehler
- Das Formular ändern, nachdem beide Seiten unterschrieben haben,
- die Schuld mündlich anerkennen oder eine Barzahlung vereinbaren,
- unleserlich oder unvollständig ausfüllen und die Skizze weglassen.
Was danach kommt
Melde den Schaden — bist du nicht schuld, läuft er über die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers; bist du es oder ist der Verursacher unbekannt, nutze die Kasko. Leg den Bericht, die Fotos und die Fahrzeugdaten bei. Behalte deine Ausfertigung.
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Ist die Unterschrift auf dem Unfallbericht ein Schuldanerkenntnis?
Nein. Die Unterschrift bestätigt die Beschreibung des Hergangs; die Schuldfrage klärt die Versicherung anhand der Umstände und der Skizze.
Was, wenn wir uns über die Schuld nicht einig sind?
Füll keinen strittigen Bericht aus — ruf in dem Fall die Polizei, um den Sachverhalt feststellen zu lassen.
Brauche ich die Polizei, wenn ich einen Unfallbericht habe?
Nein, außer bei Verletzten, Streit über die Schuldfrage, Unfallflucht oder Verdacht auf Alkohol.
Wo bekomme ich das Formular?
Du bekommst es mit deiner Versicherungspolice oder bei deinem Versicherer; halte ein Exemplar im Fahrzeug bereit.
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Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Wende dich für deinen konkreten Fall an deinen Versicherer.