Totalschaden am Fahrzeug — was das bedeutet und wie abgerechnet wird
Kostet die Reparatur mehr als das Auto wert ist, erklärt die Versicherung einen Totalschaden. Hier steht, was das für die Auszahlung bedeutet und was gilt, wenn du im Leasing bist.
Was ein Totalschaden ist
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die geschätzten Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen (bzw. die Schwelle überschreiten, die der Versicherer anwendet). Eine Reparatur lohnt sich dann wirtschaftlich nicht, also wird stattdessen Geld ausgezahlt.
Wie die Auszahlung berechnet wird
Die Versicherung zahlt den Marktwert des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt aus, abzüglich des Restwerts (Wrack). Also: Marktwert − Restwert = Auszahlung (abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung).
Kannst du das Wrack behalten?
Meistens ja — behältst du das Wrack, wird sein Wert von der Auszahlung abgezogen. Gibst du es der Versicherung, erhältst du den vollen Marktwert.
Was gilt beim Leasing
Beim Leasing gehört das Fahrzeug der Leasinggesellschaft, deshalb tilgt die Auszahlung zuerst die Restschuld aus dem Vertrag. Ist die Schuld höher als die Auszahlung, deckt die GAP-Versicherung die Differenz — falls du eine hast. Ohne GAP müsstest du die Differenz selbst zahlen.
Formalitäten
Nach der Auszahlung wird das Fahrzeug abgemeldet; Versicherung und Leasinggesellschaft führen dich durch die nötigen Schritte (Übertragung, Abmeldung, Unterlagen).
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Claimo-Demo testenHäufige Fragen
Wer entscheidet, ob ein Totalschaden vorliegt?
Der Gutachter der Versicherung, auf Grundlage der geschätzten Reparaturkosten und des Fahrzeugwerts.
Kann ich das Wrack behalten?
Meistens ja — dann wird der Restwert von der Auszahlung abgezogen.
Was, wenn die Auszahlung geringer ist als die Leasingschuld?
Die Differenz deckt die GAP-Versicherung, falls du eine hast; ohne sie zahlst du sie selbst.
Wird der Neuwert des Fahrzeugs ausgezahlt?
Nein, ausgezahlt wird der Marktwert zum Unfallzeitpunkt, abzüglich des Restwerts.
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Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Wende dich für deinen konkreten Fall an deinen Versicherer.